Gutachten und Stellungnahmen


Rechtssicherheit
Zum Nachweis eines rechtskonformen Verfahrens biete ich eine umfassende rechtliche Begutachtung Ihrer Datenverarbeitungs- oder Datenübermittlungsprojekte. Als Unternehmen gilt es, sich vom Vorwurf fahrlässiger Datenschutzverletzungen freizuhalten.

Geht es um besondere Vorhaben, die datenschutzkritisch sind, ist die Geschäftsleitung verpflichtet, sich von der Rechtmäßigkeit des Verfahrens zu überzeugen. Rechtsgutachten und rechtliche Bewertungen von Vorhaben in Form von Stellungnahmen bieten die notwendige Sicherheit und erleichtern Ihre Entscheidungsfindung.

In der Regel gilt es die Interessen des Unternehmens und die Interessen der - von einer Datenverarbeitung - Betroffenen (z.B. von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten oder sonstigen Geschäftspartnern) miteinander in Einklang zu bringen oder gegeneinander abzuwägen. Je mehr Input zu den Motivationen und Zielen eines Vorhabens erfolgt, umso einfacher ist dessen rechtliche Begründung und argumentative Untermauerung.

Vorschläge zur Technikgestaltung und zur Optimierung von Prozessen
Auf Wunsch prüfe ich einzelne Rechtsfragen bzw. geplante oder konkrete Projekte oder Prozesse auf Vereinbarkeit mit den Vorgaben des des IT- und Datenschutzrechts und formuliere Vorschläge zur rechtskonformen Technik- oder Prozessgestaltung. Nicht selten kann ein ursprünglich rechtlich unzulässiges Vorhaben durch Anpassungen von Parametern und Umständen technisch-organisatorischer Art als zulässig umgestaltet werden.

Die möglichst datenschutzfreundliche Lösung unter Beachtung der anerkannten Datenschutzprinzipien und von IT-Schutzzielen und technischen Umständen, wobei Ihre Ziele größtmögliche Beachtung finden, sehe ich als Ziel meiner Beratungsleistungen.